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OFENkundig
Inhaber: Dr.-Ing. Sven Mertens
Alter Kupfermühlenweg 106
D-24939 Flensburg

E-Mail: info@ofenkundig.de

Beratender Ingenieur, Listennummer 1710

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 299 205 148

zuständige Kammer: Handwerkskammer Flensburg
Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
Berufsbezeichnung: Ofen-und Luftheizungsbauer
Betriebsnummer 7204189

AGB

§1 Allgemeines
Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma OFENkundig – Inhaber Dr.-Ing. Sven Mertens – erfolgen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt sowohl für den Vollaufbau, d.h. für die komplette Fertigstellung von Öfen inklusive des Einlegens eventueller Keramiken, als auch für den Verkauf von Ofenbausätzen. Für den Vollaufbau von Öfen gelten im Rahmen der Gewährleistung die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung, sofern durch diese Bedingungen nichts anderes geregelt ist.
Bedingungen des Bestellers gelten nicht. Eines gesonderten Widerspruchs dagegen durch uns bedarf es nicht.

§2 Vertragsschluss, Anzahlung, Kostenvoranschlag
Vertragsabschlüsse bedürfen der Schriftform. Es wird das Formular “Vertrag über einen Grundofen” benutzt, das sowohl vom Besteller als auch von uns zu unterschreiben ist. Bis dahin sind unsere Angebote unverbindlich und freibleibend.
Für Produktangaben und -abbildungen in Prospekten oder auf der Homepage www.ofenkundig.de wird keine Gewähr übernommen. Produktänderungen sowie Änderungen von Beschreibungen sind ohne vorherige Ankündigung vorbehalten.
Technisch bedingte Änderungen der vereinbarten Lieferungen oder Einbauten bleiben uns ebenso vorbehalten, wenn diese den Wert der verkauften oder einzubauenden Anlage nicht herabsetzen und für den Besteller zumutbar sind.
Mündliche Abreden sind unwirksam.

§3 Preise, Anzahlungen, Zahlungsverzug
Vertraglich vereinbarte An- und Teilzahlungen sind mit Erbringung der jeweiligen Teilleistungen durch uns fällig und binnen 30 Tagen zu zahlen. Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so hat er Verzugszinsen in Höhe von 5 % über der jeweils aktuellen Höhe des Basiszinssatzes zu zahlen. Für Kaufleute gilt bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft, dass Verzugszinsen bereits ab Fälligkeit zu zahlen sind; der Zinssatz für Kaufleute beträgt 8 %.
Verzug mit An- oder Teilzahlungen berechtigt uns, weitere Teilleistungen zurückzubehalten und nach erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung vom Vertrag zurückzutreten. Zuvor geleistete Zahlungen stehen uns als Teilvergütung zu, ohne dass weitergehende Ansprüche im Hinblick auf aufgewendete Arbeitszeit, Materialeinsatz oder -anfertigung ausgeschlossen sind.

§4 Stornierung
Bei Stornierung des Auftrages 14 Tage nach Vertragsschluss oder später wird eine Stornogebühr von 20% der Auftragssumme fällig. Der Betrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn durch uns ein höherer oder durch den Besteller ein geringerer Schaden nachgewiesen wird.

§5 Liefer- und Leistungsverzögerungen
Wird unsere geschuldete Leistung zwingend durch schwerwiegende, von uns nicht zu vertretende Umstände wie Streik, Betriebsstörungen, Verkehrshindernisse oder Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich eine vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Wir werden den Besteller von der Verzögerung unverzüglich unterrichten.

§6 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von OFENkundig, Inhaber Dr.-Ing. Sven Mertens. Dies gilt auch, wenn mit dem Besteller oder mit ihm in wirtschaftlicher Verbundenheit stehende Dritte mehrere Werkverträge mit uns geschlossen haben, bis zur Erfüllung aller aus den weiteren Verträgen bestehender Ansprüche.
Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Bestellers eingebaut, so tritt der Besteller schon bei Auftragsabschluss die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab.
Sollen die Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut werden, so tritt der Besteller schon bei Auftragsabschluss die gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa anstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Weites der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab.
Erfüllt der Besteller seine Verpflichtung uns gegenüber nicht oder nicht rechtzeitig oder wirkt er in unzulässiger Weise auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände ein, so können wir unbeschadet des ihm zustehenden Anspruchs auf Erfüllung des Vertrages die Herausgabe der Gegenstände oder im Falle der Unmöglichkeit der Herausgabe Wertersatz verlangen, sofern eine dem Besteller zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gesetzte angemessene Frist erfolglos verstrichen ist. Hat der Besteller den Vertrag erfüllt, so werden wir die Gegenstände an diesen zurückgeben.

§7 Herstellergarantien
Etwaige Herstellergarantien werden durch diese Bedingungen nicht berührt. Sie müssen gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend gemacht werden. Auf die Reichweite oder inhaltliche Gestaltung haben wir keinen Einfluss.

§8 Gewährleistung, Gewährleistungsausschluss für handgefertigte Kachelware
Für den Vollaufbau von Öfen gelten im Rahmen der Gewährleistung die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung, sofern durch diese Bedingungen nichts anderes geregelt ist.
Bei berechtigten Beanstandungen folgt nach unserer Wahl Nachbesserung der fehlerhaften Ware oder Ersatzlieferung. Dazu ist uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Für Nachbesserung stehen uns drei Versuche zur Verfügung. Danach kann der Kunde Minderung verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder im Wege der Selbstvornahme vorgehen.
Bei Verkauf eines Bausatzes übernehmen wir Gewährleistung nur für die gelieferte Ware. Mängel eines Bausatzes müssen unverzüglich, spätestens aber binnen 5 Werktagen nach Lieferung angezeigt werden. Transportschäden sind auf dem Lieferschein als Beanstandungen zu vermerken und uns unverzüglich anzuzeigen.
Die Gewährleistung erlischt nach unsachgemäßer Nutzung, Pflege oder Behandlung durch den Besteller oder Dritte.
Bei handgefertigter Kachelware kann es aufgrund der Materialeigenschaften zu Maß- oder Farbabweichungen kommen. Sie stellen keinen Grund zur Beanstandung dar und lösen keine Gewährleistungsansprüche aus. Glasurwolken, Haarrisse und Nadelstiche sind u.a. Glasureigenschaften, die den Charakter der handgefertigten Keramik unterstreichen.

§9 Haftungsausschluss
Haftung für Schäden an Rechtsgütern des Bestellers wie insbesondere Leben, Gesundheit oder Eigentum wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit übernommen. Dies gilt auch für technische Auskünfte und Hinweise unserer Mitarbeiter zum Gebrauch einer Anlage. Im übrigen erhält der Besteller eine Gebrauchsanweisung in schriftlicher Form sowie eine Einweisung bei Inbetriebnahme / Abnahme.

§10 Geistiges Eigentum, Urheberrecht
Von uns erstellte und ausgegebene Pläne, Skizzen, sonstige technische Unterlagen, Prospekte, Kataloge und Muster bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwertung, Vervielfältigung oder Weitergabe durch den Besteller bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Bei Verwertung ohne Zustimmung sind wir ungeachtet weitergehender Ansprüche zur Geltendmachung einer Gebühr in Höhe von 5 % der Auftragssumme berechtigt. Die genannten Unterlagen sind im Falle der Nichterteilung eines Auftrags unverzüglich zurückzugeben.
Werden vertragliche Leistungen nach Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen des Bestellers erbracht und werden hierdurch fremde Rechte verletzt, so stellt der Besteller uns von allen Ansprüchen frei.

§11 Gerichtsstand
Für Verträge und deren Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Kaufleute und ausländische Besteller gilt: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 24937 Flensburg, Amtsgericht Flensburg.

§12 Unwirksamkeit einzelner Geschäftsbedingungen
Sollten einzelne dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder die Wirksamkeit eines mit uns geschlossenen Vertrags dadurch nicht berührt.

§13 Ausschluss des Widerrufsrechtes nach Fernabsatz aufgrund Spezialanfertigung
Wir weisen Verbraucher darauf hin, dass sowohl der Vollaufbau als auch die Lieferung von Ofenbausätzen nach Kundenspezifikationen und eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse und Wünsche der Besteller angefertigt bzw. durchgeführt werden. Daher besteht uns gegenüber kein Widerrufsrecht nach den Vorschriften über den Fernabsatz.

Stand: Flensburg, 01. Januar 2023

 

Grundofen von ofenkundig- behaglich und sparsam heizen